Samstag, 28. Oktober 2006
Energiepass 2008

Am 24. Oktober haben sich die Fraktionsvorsitzenden der Koalition nun endlich über die Eckpunkte der Novelle der Energieeinsparverordnung geeinigt. Bis zuletzt wurde über die Grenzen von Bedarfs- und Verbrauchsausweisen gestritten.
Das Papier sieht folgendeEckpunkte vor:
· Für Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, die vor 1978 [1977 trat die erste Wärmeschutzverordnung und 1978 die erste Heizungsanlagenverordnung in Kraft] errichtet wurden, wird der bedarfsorientierte Energieausweis verbindlich vorgeschrieben.
Dies gilt auch für Gebäude bzw. Modernisierungen an den Gebäuden, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.
· Für Gebäude, die durch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz auf einen energetischen Stand gehoben worden sind, der mindestens dem Stand der ersten Wärmeschutzverordnung entspricht, gilt die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
· Bei größeren Gebäuden, ab 5 Wohneinheiten, wird eine Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis eingeräumt.
· Der Energieausweis im Gebäudebestand soll ab dem 1. Januar 2008 zur Pflicht werden.
· Energieausweise die schon vor dem 1. Januar 2008 ausgestellt werden, können grundsätzlich mit Wahlfreiheit ausgestellt werden. Auch sie haben eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren.